Aussetzung von Straßenausbaumaßnahmen nach dem Kommunalabgabengesetz NRW
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantragen die Fraktionen SPD, Bürger für Wilnsdorf und FDP und Bündnis90 / Die Grünen im Rat der Gemeinde Wilnsdorf zur Vorberatung im nächsten Haupt- und Finanzausschusssitzung, sowie zur abschließenden Beratung in der nächsten Ratssitzung, dass Maßnahmen welche unter die Regelungen der Straßenbaubeiträge nach Kommunalabgabengesetz (KAG) fallen, bis zur Landtagswahl 2022 auszusetzen.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat zum 1. Januar 2020 eine Modernisierung des Kommunalabgabengesetzes umgesetzt. Diese Modernisierung steht allerdings weiterhin im landespolitischen Diskurs der unterschiedlichen Parteien. Daher ist davon auszugehen, dass sich je nach Landtagswahlergebnis im Frühjahr 2022 die KAG-Regelungen nochmals ändern könnten.
Beispielsweise gibt und gab es in Baden-Württemberg keine Straßenausbaubeiträgen, wie in NRW. Es gibt aber auch Bundesländern, welche ursprünglich ein ähnliches Modell wie NRW verfolgt haben und nun ein Umdenken bei der Heranziehung von Straßenausbaubeiträgen erfolgt ist. So hat Bayern diese Gebühren abgeschafft und in Hessen steht es den Kommunen frei, diese Gebühren überhaupt zu erheben. In sechs anderen Bundesländern steht es den Kommunen frei, die Straßenausbaukosten und die Unterhaltung auf die gesamte Gemeinde umzulegen.
In vielen NRW-Kommunen gibt es daher Bürgerinitiativen oder Petitionen gegen die Heranziehung von Straßenausbaubeiträgen. Grundstückseigentümer fühlen sich durch die Beteiligung an den Ausbaukosten benachteiligt, weil ein wirtschaftlicher Vorteil durch die Straßenausbaumaßnahme für sie nicht messbar sei.
Um Wilnsdorfs Bürger angesichts einer zu erwartenden Gesetzesänderung nicht mit unerwartet hohen Beiträgen zu belasten, soll die Heranziehung zunächst ausgesetzt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss, sowie der Rat der Gemeinde Wilnsdorf möge beschließen,
dass die Gemeinde Wilnsdorf bis zur Landtagswahl 2022, bzw. bis zu einer Entscheidung der
dann neu gewählten Landesregierung, die Straßenausbaumaßnahmen nach dem KAG
aussetzt.
Sollten sich jedoch Straßenausbaumaßnahmen als unaufschiebbar im Sinne der allgemeinen
Verkehrssicherheit herausstellen, werden diese Maßnahmen den politischen Gremien
detailliert vorgestellt und nach aktuell geltendem Recht geplant.