Zusammen mit den Fraktionen der Bürger für Wilnsdorf/FDP, Grünen und Wilnsdorfer Parteiunabhängigen beantragen wir in der nächsten Ratssitzung der Gemeinde Wilnsdorf am 06.12.2018 dass die KAG-Beiträge solange ausgesetzt werden, bis das Land NRW das entsprechende Gesetz überarbeitet hat.
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, Bürger für Wilnsdorf und FDP,Grüne sowie Wilnsdorfer Parteiunabhängige nach §15 der Geschäftsordnung zur Ratssitzung am 06.12.2018
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
die Erhebung von Straßenbaubeiträgen nach §8 KAG ist aktuell in der Diskussion.
Unbestritten ist die Tatsache, dass die Höhe der Beiträge für den Ausbau vorhandener Straßen schon für jeden durchschnittlichen Haushalt eine besondere Härte bedeutet. Für Rentner und Geringverdiener ist ein solcher Beitrag oftmals nicht zu schultern. Vielfach rechnen die Anlieger nicht mit solch hohen Belastungen, zumal auch für die älteren Straßen in der Gemeinde Wilnsdorf ein für die Bevölkerung nachvollziehbares Schadenskataster und damit ein Ausbaukonzept fehlt.
Weiter bestehen in der Gemeinde Wilnsdorf Unklarheiten darüber, welche Straßen der ehemaligen selbständigen Ortsgemeinden bereits erstmalig ausgebaut wurden bzw. von den damalig zuständigen Gremien als ausgebaut erklärt worden sind.
Die strukturelle Straßensanierung der Gemeindestraßen wurde bereits 2009 auf Antrag der damaligen FDP Fraktion erstmals angesprochen und der Einstieg in eine planmäßige Abwicklung beschlossen. Leider hat man es seitens der Verwaltung bisher nicht geschafft ein dringend notwendiges Schadenskataster aufzustellen und einen strukturierten und nachvollziehbaren Handlungsplan zu entwickeln.
Länder wie Bayern und Baden Württemberg haben die Beiträge nach dem Kommunalen Abgabengesetz bereits komplett abgeschafft, in einigen Kommunen sind ebenfalls in diese Richtung führende Beschlüsse gefasst worden. Bürgerinitiativen gründen sich zu dem Thema. Die Landesregierung NRW hat das Thema ebenfalls aufgenommen und arbeitet intensiv an einer Lösung. Eine wie auch immer geartete Änderung ist zu erwarten.
Wenn jetzt während der kontroversen Diskussion für bereits ausgebaute oder neu zu berechnenden Baumaßnahmen noch Beiträge erhoben werden, führt das zu entsprechendem Unverständnis und Unmut bei den Bürgern.
Die Fraktionen der SPD, BFWuFDP, Grüne und WPU stellen daher folgenden Antrag:
Der Rat der Gemeinde Wilnsdorf beschließt:
- Die Gemeinde Wilnsdorf setzt den Vollzug der Satzung über die Erhebung von „Straßenbaubeiträgen nach §8 KAG bis zur endgültigen Entscheidung durch die Landesregierung aus. Für den Fall das eine Entscheidung des Landtages in der Angelegenheit in 2019 nicht getroffen wird ist der Beschluss für 12 Monate befristet und wird dem Rat im Dezember 2019 erneut zur Beschlussfassung vorgelegt.
- Die möglichen finanziellen Folgen sind in den Haushalt einzuarbeiten.
- Dem Rat werden Übersichten über die Straßen, für die in den letzten 10 Jahren Beiträge nach § 8 KAG erhoben worden sind, vorgelegt.
- Dem Rat wird eine Übersicht der Straßen vorgelegt, die aktuell gemäß der Satzung über die Erhebung von Straßenbaubeiträgen nach § 8 KAG ausgebaut worden sind und bei denen die Beitragsverfahren noch nicht oder noch nicht vollständig abgeschlossen sind und der Straßen, deren Ausbau in nächster Zeit ansteht und bei denen eine Beitragserhebung nach § 8 KAG vorgesehen ist.
- Die Gemeinde erstellt im Laufe des nächsten Jahres ein Schadenskataster für die Gemeindestraßen mit der Darstellung einer Priorisierungsliste.
- Die Gemeinde erarbeitet im Anschluss einen strukturellen Handlungsplan zur Abwicklung der Projekte, die sich aus dem erstellten Schadenskataster ergeben, mit der Darstellung der benötigten Kosten.
Mit freundlichen Grüßen
Die Fraktionsvorsitzenden von SPD, BfWuFDP, Die Grünen, WPU im Wilnsdorfer Gemeinderat