Bürgerbegehren trotz erheblicher Zweifel zulässig

Das Bürgerbegehren, das den Erhalt der drei kleinen Schulstandorte in Wilnsdorf bezweckt, obwohl es nicht ausreichend Schüler dafür gibt, scheint wohl zulässig zu sein. Die Aufsichtsbehörden beim Kreis und der Bezirksregierung haben zwar erheblichen Zweifel geäußert, in letzter Konsequenz das Bürgerbegehren jedoch noch für Zulässig erachtet.

Wenn der Rat das Bürgerbegehren ablehnt, müssen die Bürger an der Wahlurne entscheiden:

Ob sie in einer kleinen Gemeinde wie Wilnsdorf sieben Grundschulstandorte mit schlechter Lehrerversorgung und damit schlechter Unterrichtsqualität haben wollen,

oder

Ob ihnen die Qualität des Unterrichts wichtiger ist, auch wenn das bedeutet, dass das Kind ggf. nicht im eigenen sondern im Nachbardorf unterrichtet wird.